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Evli Fründt Dr.-Ing. · energieeffizientes bauen

Energieeffiziente Häuser, in denen sich Menschen wohlfühlen.

Energieberatung für Wohngebäude 

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Über mich

Bauphysikerin.
Energieberaterin.

Dr.-Ing. Rumeysa Evli-Fründt

Nach meinem Architekturstudium habe ich mich auf Bauphysik spezialisiert und in diesem Bereich an der TU Dortmund promoviert. Währenddessen habe ich mehrere Jahre Bauphysik und Baukonstruktion an der Fakultät für Bau- und Umweltingenieurwissenschaften der Ruhr-Universität Bochum gelehrt.

Zur Bauphysik gehören Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz. Bei der Energieberatung ist vor allem die Frage wichtig, wo und wie ein Gebäude Wärme verliert. Heute berate ich Eigentümer:innen von Wohngebäuden: von der ersten Einschätzung über den Sanierungsfahrplan bis hin zur Beantragung von Fördermitteln bei BAFA und KfW.

„Eine gute Sanierung beginnt mit einem persönlichen Gespräch – und erst dann mit dem Gebäude.“

In der Beratung nehme ich mir Zeit: Ich erkläre, warum eine Maßnahme sinnvoll ist und warum eine andere warten kann. Sie haben dabei eine feste Ansprechpartnerin — ich komme persönlich zu Ihnen, erstelle den Bericht selbst und begleite Sie auch bei der Umsetzung. Die Sanierung soll Energie sparen, Ihre Betriebskosten senken und den Wohnkomfort verbessern. Wenn Sie Ihr Haus energieeffizient bauen oder sanieren und dabei im Wert steigern möchten, berate ich Sie gerne. Auf Wunsch auch auf Türkisch.

Dr.-Ing. Rumeysa Evli-Fründt, Energieberaterin für Wohngebäude in Bochum
Dr.-Ing. Rumeysa Evli-Fründt
Bauphysik · Bochum
Promotion
Dr.-Ing., Bauphysik
TU Dortmund
Studium
Architektur (Bachelor)
Bauphysik-Vertiefung (Master)
Lehre und Forschung
Bauphysik und Baukonstruktion
Ruhr-Universität Bochum
NACHWEIS

Sprachen
Deutsch, Türkisch, Englisch
Eintragung
 
Veröffentlichung
Forecast models for road traffic noise with a 2050 time horizon – Evli-Fründt, in: Bauphysik, 2026

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Energieberatung für Wohngebäude

Leistungen

Energieberatung Wohngebäude

Die geförderte Beratung nach der BAFA-Richtlinie – als Sanierungsfahrplan oder als Konzept für die Gesamtsanierung.

  • Für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
  • Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Auf Wunsch Erläuterung in der Eigentümerversammlung

Effizienzhaus Sanierung und Neubau

Wer eine Effizienzhaus-Stufe erreicht, bekommt einen zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Dafür braucht es Nachweise — vom Förderantrag bis zur Bestätigung nach Fertigstellung.

  • Effizienzhaus-Nachweis für die Sanierung (BEG WG)
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN)
  • Wohneigentum für Familien (WEF)
  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der Einstieg für alle, die ein bestehendes Haus Schritt für Schritt modernisieren wollen – mit klarer Reihenfolge und belastbaren Zahlen.

  • Vollständige Aufnahme des Gebäudes vor Ort
  • Energetische Bilanzierung des Ist-Zustands
  • Maßnahmenpakete mit Kosten, Einsparung und Förderung
  • Erläuterung des Berichts

Einzelmaßnahmen

Für Fenster, Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke und für die Heizung – damit die Förderung fließt und die Maßnahme technisch richtig geplant ist.

  • Technische Projektbeschreibung (TPB)
  • Fachliche Planung der Maßnahme
  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

Fachplanung und Baubegleitung

Zwischen Förderzusage und fertigem Bau entscheidet sich die Qualität. Planung der energetischen Details, Prüfung der Angebote und Kontrolle auf der Baustelle - separat mit 50 % gefördert.

  • Planung der energetischen Details
  • Prüfung von Angeboten und Ausschreibungen
  • Kontrolle und Dokumentation auf der Baustelle

Wärmebrückenberechnung

Statt mit dem pauschalen Zuschlag zu rechnen, werden die Wärmebrücken einzeln berechnet. Das verbessert die Energiebilanz und kann über eine Effizienzhaus-Stufe entscheiden.

  • Gleichwertiger Nachweis nach DIN 4108 Bbl. 2
  • Numerische Berechnung nach DIN EN ISO 10211
  • Bewertung der Schimmelfreiheit (fRsi)
  • Nachweisdokument für den Förderantrag

Arbeitsweise

Von der ersten Frage
bis zum energieeffizienten Haus.

  1. 1.

    Erstgespräch

    Kennenlernen und erste Einschätzung: Was wünschen Sie sich für Ihr Gebäude?

    Kostenlos
  2. 2.

    Vor-Ort-Termin

    Aufnahme des Gebäudes: Bauteile, Heizung, Fenster und Schwachstellen wie Wärmebrücken. Dazu eine erste Einschätzung, welche Förderung passt.

    Etwa zwei Stunden
  3. 3.

    Bericht und Erläuterung

    Der fertige Bericht wird persönlich vorgestellt und Punkt für Punkt durchgegangen — bis keine Frage mehr offen ist.

    2–3 Wochen
  4. 4.

    Förderung 

    Antragstellung mit Nachweisen bei BAFA oder KfW.

    Auf Wunsch
  5. 5.

    Fachplanung und Baubegleitung

    Planung der energetischen Details, Prüfung der Angebote und Kontrolle auf der Baustelle — bis zur Bestätigung nach Fertigstellung.

    Auf Wunsch (separat gefördert)

Standorte und Einsatzgebiet

  • Bochum
  • Dortmund
  • Gelsenkirchen
  • Herne
  • Witten
  • Dorsten
  • Castrop-Rauxel
  • Wattenscheid
  • Hattingen

Förderung

Was aktuell
gefördert wird.

Für Beratung, Planung und Sanierung stehen Zuschüsse von BAFA und KfW zur Verfügung — sowie die steuerliche Förderung als Alternative.

Stand: 21. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Energieberatung (BAFA)

Leistung Zuschuss
Energieberatung Wohngebäude, Ein- und Zweifamilienhaus 50 %, max. 650 €
Energieberatung Wohngebäude ab drei Wohneinheiten 50 %, max. 850 €
Erläuterung in der Eigentümerversammlung (WEG) einmalig 250 €

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Leistung Fördersatz
Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz 15 %
Anlagentechnik außer Heizung: Lüftung, digitale Systeme 15 %
Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung 15 %
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50 %
Fachplanung und Baubegleitung 50 %, max. 5.000 €

Förderfähige Kosten je Wohneinheit

Wohneinheit ohne Sanierungsfahrplan mit Sanierungsfahrplan
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € je 30.000 €
ab 7. Wohneinheit je 8.000 € je 15.000 €

Der Sanierungsfahrplan verdoppelt den förderfähigen Kostenrahmen. Auf den Mehrbetrag oberhalb der Grenze ohne Sanierungsfahrplan kommen zusätzlich 5 %-Punkte. Ab dem ersten Quartal 2027 gibt es weitere 5 %-Punkte für besonders sanierungsbedürftige Gebäude — allerdings nur für Dämmmaßnahmen, nicht für Fenster, Außentüren, Vorhangfassaden und sommerlicher Wärmeschutz.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, 60.000 € Maßnahmenkosten

Ohne Sanierungsfahrplan: 30.000 € förderfähig × 15 %
4.500 €
Mit Sanierungsfahrplan: 60.000 € × 15 %
9.000 €
Dazu 5 % auf die oberen 30.000 €
1.500 €
Zusammen — also 6.000 € mehr Zuschuss
10.500 €

Heizung (BEG EM)

Position Satz
Grundförderung 30 %
Klimageschwindigkeits-Bonus + 16 %, sinkt ab Februar 2027 halbjährlich
Einkommens-Bonus für selbstnutzende Eigentümer + 40 / 30 / 10 %
Maximaler Zuschuss 70 %, mit vollem Einkommens-Bonus 80 %
Förderfähige Kosten, erste Wohneinheit 28.000 €

Der Einkommens-Bonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 € reduziert. Anders als bei Dämmung und Anlagentechnik gibt es bei der Heizung keine separate Förderung für Fachplanung und Baubegleitung — diese Kosten zählen zur Heizungsmaßnahme selbst.

Effizienzhaus (KfW, BEG Wohngebäude)

Stufe Tilgungszuschuss
Effizienzhaus 40 EE 10 %
Effizienzhaus 55 EE 5 %
Effizienzhaus Denkmal EE 5 %
Effizienzhaus 70 EE und 85 EE 0 %
Zuschlag Nachhaltigkeits-Klasse + 5 %
Zuschlag Worst Performing Building + 10 %
Zuschlag Serielle Sanierung + 15 %
Fachplanung und Baubegleitung 50 %, max. 10.000 €

Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, maximaler Tilgungszuschuss 40 %. Die Erneuerbare-Energien-Klasse ist seit Juli 2026 Voraussetzung und entfällt als eigener Bonus.

Alternative: Förderung über die Steuer

Energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Eigenheim lassen sich statt über einen Zuschuss auch steuerlich fördern: 20 % der Handwerkerkosten, verteilt über drei Jahre, bis zu 40.000 € je Objekt. Die Kosten der Energieberatung werden im Abschlussjahr sogar mit 50 % angerechnet.

Voraussetzung ist, dass Sie das Gebäude selbst bewohnen und es älter als zehn Jahre ist. Ein Förderantrag ist nicht nötig — die technischen Mindestanforderungen müssen aber von Beginn an eingehalten werden. Vermietete Objekte und Eigenleistung sind ausgeschlossen.

Ob Zuschuss oder Steuer günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei Fenstern und Türen ist der Steuerweg häufig der bessere, bei geringer Steuerlast dagegen die BEG-Förderung. Beide Wege gleichzeitig sind für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen.

Bei der Auswahl des passenden Förderwegs und bei der Beantragung der Mittel gibt es Unterstützung...

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Häufige Fragen

Was kostet eine Energieberatung?

Das hängt von Größe und Zustand des Gebäudes ab. Für den Sanierungsfahrplan übernimmt das BAFA 50 Prozent des Beratungshonorars — bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 650 €, ab drei Wohneinheiten bis zu 850 €. Den konkreten Eigenanteil erfahren Sie im kostenlosen Erstgespräch.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Ein iSFP zeigt Schritt für Schritt, in welcher Reihenfolge ein Haus sinnvoll saniert wird — mit Kosten, Einsparung und Förderung für jeden Schritt. Er lässt sich über 15 Jahre abarbeiten und erhöht die Förderung für die enthaltenen Maßnahmen.

Lohnt sich der Sanierungsfahrplan finanziell?

In den meisten Fällen ja. Er verdoppelt den förderfähigen Kostenrahmen und bringt zusätzlich 5 %-Punkte auf den Mehrbetrag. Bei einem Einfamilienhaus mit 60.000 € Maßnahmenkosten sind das rund 6.000 € mehr Zuschuss — deutlich mehr, als der Fahrplan selbst kostet.

Zuschuss oder Steuerbonus — was lohnt sich mehr?

Das hängt von drei Dingen ab: ob Sie das Gebäude selbst bewohnen, wie hoch Ihre Steuerlast in den nächsten drei Jahren ist und ob Ihr Haus als besonders sanierungsbedürftig eingestuft wird. Bei Fenstern und Türen ist der Steuerweg oft der bessere. Beides zusammen geht für dieselbe Maßnahme nicht — deshalb sollte die Entscheidung vor dem ersten Auftrag fallen.

Kann ich Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus kombinieren?

Seit Juli 2026 nicht mehr. Nach einer geförderten Maßnahme gilt eine Sperrfrist von drei Jahren. Wer langfristig auf eine Effizienzhaus-Stufe hinarbeitet, sollte deshalb nicht vorher einzelne Maßnahmen fördern lassen.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor Beginn der Maßnahme. Wird zuerst beauftragt und danach beantragt, entfällt die Förderung. Sprechen Sie deshalb an, bevor Sie einen Handwerksvertrag unterschreiben.

Wie lange dauert es bis zum fertigen Bericht?

Nach dem Vor-Ort-Termin in der Regel zwei bis drei Wochen.

Welche Orte werden betreut?

Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen, Herne, Witten, Dorsten, Castrop-Rauxel, Wattenscheid, Hattingen und Umgebung. In Bochum ist ein Vor-Ort-Termin in der Regel innerhalb weniger Tage möglich.

Ist die Beratung auch auf Türkisch möglich?

Ja. Die geförderten Berichte werden auf Deutsch erstellt, weil die Fördergeber das vorgeben — Beratung und Erläuterung sind auf Türkisch möglich, auf Wunsch gemeinsam mit Ihrer Familie.

Stand: 21. Juli 2026. Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit; eine Haftung wird nicht übernommen. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Förderrichtlinien von BAFA und KfW. Fördersätze und Höchstgrenzen können sich kurzfristig ändern. Die konkrete Förderung wird vor Antragstellung individuell geprüft.

Kontakt

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Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages.

Oder direkt anrufen: 0152 58909975